Fuhrpark REINKE International

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Transport und Lagerbedingungen

  • ABBH
  • CMR
  • HGB
  • ALB

II. Mindestlohngesetz

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, bei Auftragsausführung alle ihm aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG) obliegenden Pflichten zu erfüllen, insbesondere

a. den Mindestlohn an alle von ihm im Inland beschäftigten Arbeitnehmer rechtzeitig zu zahlen,

b. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren,

c. als Arbeitgeber mit Sitz im Ausland vor Beginn den Anmeldungspflichten
für jede Beförderungs-, Werk- oder Dienstleistung zu genügen, und Nachunternehmer, die er zur Vertragserfüllung einsetzt, seinerseits zur Einhaltung dieser Mindestlohnregeln zu verpflichten.

2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Verstößen gegen die in Ziffer 1 bezeichneten Pflichten den Auftraggeber von zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen und jeden daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

3. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, nicht von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen zu sein.

4. Es gilt deutsches Recht.